Antrag zum Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 4. September 2019 – Kontrolle und Festlegung der Erdgeschosshöhen durch die Stadt Lippstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Christdemokraten Lippstadt beantragt, dass bei

Neubauprojekten in der Innenstadt im Zuge der Baugenehmigung die Erdgeschoßhöhen in Bezug auf die angrenzenden öffentlichen Flächen von der Bauverwaltung festgelegt oder zumindest überprüft werden.

Zur Begründung:

Bei aktuellen Bauprojekten in der Innenstadt sind in letzter Zeit vermehrt Höhendifferenzen der Gebäude zum öffentlichen Bereich (Gehweg) aufgetreten, die außerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen. Da sie teilweise zu einer Verkehrsgefährdung führen müssen diese dann aufwendig korrigiert werden und stellen nach unserer Auffassung eine auf Dauer nicht tragbare Lösung dar.
Diese Problematik lässt sich vermeiden, indem diese Höhendifferenzen im Vorfeld durch die Bauverwaltung geprüft bzw. vorgegeben werden.

Da gerade im Bereich der südlichen Altstadt in den kommenden Monaten und Jahren eine verstärkte Bautätigkeit zu erwarten ist und hier die Höhendifferenzen des Geländes teils erheblich sind, ist eine Prüfung angebracht.

Das jüngste Beispiel mit einer erheblichen Differenz – Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses an der Bahnhofstrasse – fügen wir als Bild bei.

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Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Dieter Holzhauer Fraktion CDL

Fraktion Christdemokraten Lippstadt (CDL) Axel Bohnhorst
Esbecker Strasse 7
59557 Lippstadt

Axel Bohnhorst Fraktion CDL

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