Auslegung B-Plan Nr 324 „Auf dem Rode“
Das Verkehrsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weist m. E. konzeptionelle und inhalt- liche Fehler auf:
1. unter Ziff. 2.2 Verkehrserhebung, wurden die Bestandsdaten lediglich an einem einzigen Wochentag im Sommer und nur im morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenintervall erhoben. Die für neue Baugebiete in Stadtrandlage typische Mittagsspitze wurde nicht erfasst.
Zudem wurde lediglich an 3 Knotenpunkten (Barbarossastraße / Bastionstraße, Gorch-Fock-Straße / Rüdenkuhle / Wagenfeldstraße und Goethestraße / Rüdenkuhle) gezählt. Die ebenfalls verkehrsbe- stimmenden Einmündungen Barbarossastraße / Wagenfeldstraße und Barbarossastraße / Goethe- straße wurden nicht erhoben und leistungstechnisch bewertet.
Die damit erreichte Datengrundlage ist dürftig und für eine robuste Bewertung nicht ausreichend.
2. unter Ziff. 3.1 Verkehrserzeugung, wurde in Tabelle 5 (Mobilitätskennwerte für das neue Wohngebiet) die Wegehäufigkeit entsprechend der Haushaltsbefragung des Kreises Soest durch das Büro Helmert aus dem Jahr 2011 mit 3,0 Wege / Person angegeben. Dieser Wert bezieht sich gem. Ziff. 3.2.2. des Ergebnisberichtes auf den Durchschnitt über alle Alters- und Berufsgruppen in allen Wohngebietsar- ten. Bei der Befragung Mobilität in Deutschland (MID) wurde für den Kreis Soest eine Wegehäufigkeit von 3,4 und für Nordrhein-Westfalen von 3,5 ermittelt.
Weiterhin wurde in der Befragung deutlich, dass die Wegehäufigkeit vom Alter der Bewohner eines Baugebietes und von deren Status beeinflusst wird. So liegen gem. Abb. 3-10 und 3-41 des Ergebnis- berichtes, die Werte für Voll- und Teilzeitberufstätige in der Altergruppe von 30-64 Jahren zwischen 3,1 und 3,7.
In Hinblick auf den ausgewählten Zähltag ist der Abb. 3-11 zu entnehmen, dass der Dienstag einer der Tage mit der geringsten Wegehäufigkeit ist. Der Donnerstag weist als Spitzentag eine ca. 10 % höhere Bewegungsrate auf.
Daher geht das in Fachkreisen für die Verkehrserzeugungsberechnung anerkannte und allgemein an- gewandte Verfahren nach D. Bosserhoff (Ver-Bau, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vor- haben der Bauleitplanung) vom Alter der Baugebiete und deren struktureller Lage aus (Teil 2, Tab. 3.1-18). Für neuere Wohngebiete in Städten wird eine Bandbreite von 3,5-4,0 Wege/Werktag (Mittel- wert 3,8) und im ländlichen Raum von 3,3-3,8 Wege/Werktag (Mittelwert 3,5) angesetzt.
Je nach Definition des Strukturbereiches für das neue Baugebiet führt die Verwendung der aktualisier- ten Wegehäufigkeiten zu einem 17 – 27 % höheren Verkehrsaufkommen als im vorliegenden Gutach- ten und ist daher zu korrigieren.
3. unter Ziff. 3.3 Umlegung des Verkehrsaufkommens, wurden die unter 3.1 ermittelten Neuverkehre auf das umgebende Straßennetz umgelegt. Grundlage dazu ist die Verkehrserhebung des Bestandes aus Ziff. 2.2.
Bei der Umlegung wurde allerdings nicht bedacht, das es sich bei dem neuen Baugebiet um eine Fol- geerschließung eines bestehenden Baugebietes handelt, bei der die bestehenden Straßenzüge wei- tergeführt und an anderer Stelle zusätzlich an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen wer- den. Diese Verkehrsführung indiziert Verkehre aus dem Bestand durch das neue Gebiet zu den erwei- terten Anschlüssen. Die beiden Baugebiete sind daher verkehrstechnisch als ein Gebiet anzusehen und so auch bei der Umlegung zu behandeln. Alle Ziel- und Quellverkehre aus dem Gebiet „Goethe- straße-Nord“ mit dem Fahrtziel Südwesten (Hella, Rothe Erde, Stirper Straße) werden nicht über Wie- denbrücker Straße und Barbarossastraße bzw. Dr.-Wilhelm-Röpke-Straße mit den zahlreichen meist roten Signalanlagen fahren, sondern durch das neue Baugebiet und die Bastionstraße.
Die Verkehrsmenge in der Bastionstraße wird daher wesentlich stärker zunehmen als im vorliegenden Gutachten prognostiziert wurde. Es ist dahingehend zu überarbeiten und die Leistungsfähigkeit des Knotens Bastionstraße / Barbarossastraße ist neu zu überprüfen.
Lippstadt, 12.05.2019 Dipl-Ing (tu) D. Holzhauer