Gymnasium Schloss Overhagen – Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 28.11.2011

Beschlussvorschlag für den Rat:

In Anlehnung an den Vorschlag der Schulplanungskommission beschließt der Rat zum Haushaltssicherungsprogramm für die Jahre 2010 – 2013 ff., Maßnahme Nr. 54 „Reduzierung des Zuschusses an Gymnasium Overhagen“ (Ratsbeschluss vom 12.07.2010):

1. Auf den Haushaltssicherungsbeitrag 2011 wird verzichtet.

2. Auf den Haushaltssicherungsbeitrag 2012 wird unter nachfolgenden Bedingungen verzichtet:

Der Schulverein Schloss Overhagen e. V. wird aufgefordert, möglichst bald eine Konzeption über eine weitere, dauerhaft gesicherte Fortführung des Gymnasiums Schloss Overhagen unter Einbeziehung der Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag und Zuwendungen Dritter sowie den Vorgaben des Haushaltssicherungsprogramms der Stadt Lippstadt vorzulegen. Sollte sich dies als nicht möglich erweisen, wird der Schulverein Schloss Overhagen e. V. gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen geordneten Übergang der Schule bei Einstellung des Schulbetriebs zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei unterstützend und koordinierend tätig zu werden. Der Rat ist hierüber zeitnah in geeigneter Form zu informieren.  Die Konzeption ist mit Hinblick auf die möglichen Auswirkungen für das städtische Schulsystem und dem kommunalen Finanzbedarf dem Rat zur Kenntnis und Beratung vorzulegen.

Der städt. Zuschuss für das Haushaltsjahr 2012 berechnet sich entsprechend der bisherigen Geschäftsgrundlage (Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils des Schulträgers aus dem Ersatzschulhaushalt sowie der über den Ersatzschulhaushalt hinaus nicht refinanzierbaren Aufwendungen im bisherigen Umfang, abzüglich der Erlöse aus der Tagesheimschule).

Für 2013 sind die durch Geldsammelaktionen von Schule und Eltern eingeworbenen Spenden zur Verminderung des städt. Zuschussbedarfs zu verwenden, höchstens jedoch bis zum Betrag von 70.500 €.

3. Zuwendungen für unabweisbare Instandsetzungsarbeiten am Schlossgebäude dürfen zu Lasten der Stadt Lippstadt nur im Rahmen des Beschlusses des Schulausschusses vom 04.06.1987 erfolgen (Kleinreparaturen mit Zustimmung der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel). Für darüber hinausgehende Kosten der Schlossgebäude dürfen keine städtischen Mittel verwendet werden.

4. Sollte sich infolge von Veränderungen in der Schülerzahl eine Refinanzierung aller Lehrerstellen über den Ersatzschulhaushalt (Schüler-/Lehrerrelation) nicht vollständig sicherstellen lassen und sich dadurch ein zusätzliches Finanzierungsrisiko ergeben, informiert der Schulverein Schloss Overhagen e. V. umgehend die Stadt Lippstadt.