Prüfungsantrag – Sanierungssatzung Altstadt

Herrn                                                                                                25. September 2011

Bürgermeister Christof Sommer

Nachrichtlich :
Herrn Fachbereichsleiter Heinrich Horstmann
Herrn Ausschuss-Vorsitzender Dr. Bernd Neuhof
Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen

Antrag der Fraktion CDL – Christdemokraten Lippstadt –
zur Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 6. Oktober 2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer!

wir bitten den Tagesordnungspunkt:
Prüfung der Voraussetzungen einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB für das Gebiet , indem das vom  Rat der Stadt Lippstadt am 18.12.2007 beschlossene Vorkaufsrecht gilt.

auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 6.10.2011 zu setzen und zu beraten.

Begründung:
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Sanierungsgebiet festlegen.
Gerade mit Blick auf die städtebaulichen Ziele und Planungen, die der Rat der Stadt Lippstadt beschlossen hat, halten wir eine klare Definition dieses sich in der Randlage der historischen Kernstadt befindlichen Areals für sinnvoll.
Die Landesregierung NRW gibt bekannt, dass im Jahre  2011 insgesamt 1.096.000 Euro für die Erweiterung der Lippstädter Altstadt als Handelsstandort in südlicher Richtung auf den brachliegenden Flächen des Güterbahnhofs geflossen sind. In diesem Betrag finden sich die Unterstützung der ISG sowie des Projektes „Ab in die Mitte“ wieder.
Um langfristig weitere Mittel für die Stadterneuerung und Sanierung  der Randbezirke des Areals Güterbahnhof  und  Planungstransparenz für die Bürger und Bürgerinnen zu erzielen halten wir die Prüfung einer Sanierungssatzung für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Bohnhorst                                              Eberhard Ballhorn
Fraktionsvorsitzender                                    Sprecher Stadtentwicklungsausschuss