Kommentar zur Versachlichung

Kommentar zum Presseartikel der CDU vom 7.1.12

Offensichtlich motiviert durch die in der heimischen Presse geschilderte Initiative der Fraktion CDL vom 6.1.12, hat die CDU nun offensichtlich auch erkannt, dass im Bereich der provisorischen Wegeverbindung aus dem Süden in die Stadt und umgekehrt Handlungsbedarf besteht. Das ist erfreulich. Weniger erfreulich ist allerdings, dass die Vertreter der CDU die berechtigten  Anregungen und Kritiken der Bürgerschaft in Oberlehrermanier als „unsachlich“ abwerten! Bis auf den Vorschlag die notwendige Lärmschutzwand  für die Anrainer teilweise zu entfernen, was natürlich gar nicht möglich ist und eine weitere Beeinträchtigung der Anwohner zur Folge hätte,-so der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung,- fehlt es an konkreten Verbesserungsvorschlägen der CDU. Die CDL Fraktion stellt erfreut fest, dass ihrer Presseinitiative vom 6.1.2012 folgend  noch am gleichen Tage 3 zusätzliche Beleuchtungseinheiten installiert wurden und man sich seitens aller Verantwortlichen Gedanken um die von uns vorgeschlagenen und auch praktisch umsetzbaren Lösungsansätze macht. Eine so große Baustelle bringt selbstverständlich Beeinträchtigungen mit sich, für die auch ein Jeder Verständnis aufbringt. Diese Beeinträchtigungen zu minimieren, dass war und bleibt  das Ziel der Christdemokraten Lippstadt.

Prüfung der Zinsoptimierungsgeschäfte

Auf Grund der Nachfragen aus der Bevölkerung aber auch um eine sachliche Klärung der sog. Zinsoptimierungsgeschäfte und der damit eventuell zusammenhängenden Verluste zu klären, haben die Christdemokraten Lippstadt folgenden Antrag an den Rat gestellt, der von der Mehrheit der Ratsmitglieder auch unterstützt wurde:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer,

in der vorbezeichneten Angelegenheit kann der Rat insbesondere nach § 103 Abs. 2 GO NRW und § 7 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung Prüfungsaufträge erteilen.

Trotz der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2011 liegt dem Rechnungsprüfungsamt ein dementsprechender Prüfungsauftrag bislang offiziell nicht vor.

Die Fraktion der Christdemokraten (CDL) beantragt daher aufgrund der bestehenden Dringlichkeit, die Tagesordnung für die o.g. Ratssitzung um einen weiteren Tagesordnungspunkt/Beschlussempfehlung zu erweitern:

„Der Rat beauftragt die örtliche Rechnungsprüfung, ihm UNVERZÜGLICH und VORAB Bericht über die Entwicklung der im Rahmen des Schuldenportfolios/WestLB getätigten Geschäfte (Zinsgeschäfte, pp.) zu erstatten.“

Wir setzen zudem voraus, dass der Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung, Herr Fleige, bereits zur kommenden Ratssitzung am 19.12.2011 präsent gestellt wird. Es wird um entsprechende Veranlassung gebeten, damit er im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung sofort Stellung nehmen kann.

Wir bitten höflichst darum, diesen Antrag allen Fraktionen frühzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Prahl
für die Fraktion der Christdemokraten Lippstadt

Einrichtung eines Bürgerbüros

Einrichtung eines Bürgerbüros

Die Christdemokraten Lippstadt, CDL-Fraktion, haben sich während ihrer Sitzung am 5.12.11 erneut ausführlich mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen und am kommenden Montag im HFA zu beratenden Beschlussvorlage:

Errichtung eines Bürgerbüros/Aufhebung der Sperrvermerke in Höhe von insgesamt 380.000Euro befasst. Vorgesehen ist der Umbau des Sitzungsraumes E08 als Bürgerbüro. Für die Sitzungen der Ausschüsse sollen die Räumlichkeiten in der ehem. Kreisleitstelle umgebaut werden. Diese werden trotz Umbau ein geringeres Platzangebot für zuhörende Bürger bereit halten als im jetzigen Sitzungsraum E.08

Zur Historie:

Bereits vor Jahrzehnten  hatte sich der Rat mit dem Thema Stadthausneubau/Anbau am Ostwall befasst und sich 2003 mehrheitlich für einen Anbau entschieden. Die Verwaltung erarbeitete Personalentwicklungskonzepte, entwickelte  darauf aufbauend Raumkonzepte für die Unterbringung aller städtischen Dienststellen unter einem Dach. Die Firma Assmann leitete das Markterkundungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Es wurden umfassende Vorarbeiten für einen Anbau am Ostwall geleistet und dafür gezahlt. Diese Pläne sahen ein Bürgerbüro im Bereich Ostwall Ecke Klusetor vor.

Auf Grund der angespannten Haushaltslage sah sich der Rat vor einigen Jahren gezwungen, die Anbaupläne auf Eis zu legen.

Während der Haushaltsverabschiedung 2011 fasste der Rat den Beschluss, dem Wunsch der Verwaltung nach vorgezogener Errichtung eines Bürgerbüros, welches mit 380000Euro an Investitionskosten berechnet wurde, nicht zu folgen. Die Kosten für nicht ausgeschlossene Personalneueinstellungen sind in diesem Betrag noch nicht eingerechnet. Die Position „Errichtung eines Bürgerbüros“ wurde bei der Haushaltverabschiedung 2011 mit einem Sperrvermerk zu versehen.

„Wir Christdemokraten“, so Eberhard Ballhorn, (CDL- Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss!  Zusammen mit Dr. Neuhoff (FDP) und Gunther Köhler (CDU) war er in der Projektgruppe Süd aktiv. Diese Gruppe war Motor für die Diskussion um den Neubau eines Stadthauses) „unterstützen weiterhin die Haltung von Herrn Dr. Freund (FDP) der in seiner Haushaltsrede 2011 wörtlich sagte: „Ein Bürgerbüro ist gut und richtig, aber es ist unvertretbar darauf jahrelang zu verzichten und jetzt, da eine Entscheidung zum Stadthaus längst überfällig ist, eine teure Zwischenlösung zu finanzieren“ Vielmehr wurde eine Stadthauskommission eingesetzt, die sich erneut mit der Gesamtproblematik befassen sollte. Allerdings stellte sich sehr schnell heraus, dass diese aus Sicht der Verwaltung einzig dazu dienen sollte, die Kommissionsmitglieder auf den Verwaltungswunsch nach vorzeitiger Einrichtung eines Bürgerbüros umzustimmen. „Es gab keine neuen Erkenntnisse aus dieser nicht entscheidungsbefugten Kommission“ so Ballhorn.

Entscheidungsgrundlage

Aktuell  liegt erneut der Verwaltungsantrag vor, die 380000 Euro teure, provisorische Lösung im Hauptausschuss zu beschließen, da  ein Stadthausanbau/Neubau frühestens in 5 Jahren umgesetzt werden könne.

„Wir Christdemokraten werden  dieser  teuren Interimslösung nicht zustimmen. Auch in einem Jahr, indem die Gewerbesteuereinnahmen wieder Geld in die kommunale Kasse spülen, halten wir diesen Ansatz für nicht plausibel, nicht nachhaltig, ja-sogar für eine Verschwendung von Steuergeldern mit kurzer Halbwertzeit. Gerade auch vor dem Hintergrund nicht abschätzbarer möglicher Finanzmittelverluste ist es zwingend geboten, jede Investition auf Nachhaltigkeit zu prüfen. Jährlich werden in Lippstadt für die Unterbringung der verschiedenen Dienststellen der Verwaltung über 130.000 Euro  an Mietzins gezahlt! Hinzu kommen die Nebenkosten. Rechnet man diese Summe auf den Zeitraum der Stadthausdiskussionen  auf, so wäre man sparsamer mit den Steuergeldern umgegangen, wenn diese Mittel in die Finanzierung eines neuen   Stadthauses geflossen wären! Die ca. 15 dezentralen Unterbringungen der Fachdienste sind zudem nicht unbedingt bürgerfreundlich. Es könnte mehr geboten werden, wenn man alles unter einem Dach vereint damit es endlich auch technisch möglich ist, Daten und Akten laufen zu lassen“, so Axel Bohnhorst und weiter „mit diesem Beschlussvorschlag soll der Amtsschimmel von hinten aufgezäumt werden und ein eventueller Stadthausanbau Ostwall um das Bürgerbüro herum gebaut werden! Ein Stadthausneubau würde durch diese Maßnahme endgültig verhindert, denn welcher sparsame  Bürger investiert 380000Euro in ein Provisorium, wenn er in 5 Jahren neu bauen will?!

Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

Die Erweiterung/Neubau eines  Stadthauses dürfe auch nicht solitär gesehen werden  sondern müsse unter dem Aspekt der Stadtentwicklung verstanden werden. So diskutiere die Politik über die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelanbieter am Standort Waldschlösschen. Die Entscheidung darüber wird zur Folge haben, dass sich kaum noch ein 2.Markt am Güterbahnhof etablieren wird. Was passiert sodann am Güterbahnhof, –  fragen sich die Christdemokraten. Die möglichen zwei Investoren sind der Politik bislang nicht genannt worden.

Wir lehnen eine Überplanung des Güterbahnhofs mit mall-ähnlichen Geschäften ab, weil diese innenstadtschädlich sind und den vom Rat beschlossenen Zielen einer stadtverträglichen Entwicklung entgegen stehen. Wenn dann auch kein Interesse an einer gewerblichen Nutzung des Güterbahnhofs besteht so kommt für die Christdemokraten durchaus auch eine kommunale Nutzung in Frage. Das ist umso leichter, da die Stadt Eigentümer der Fläche ist. Sollte der Rat sich in 5 Jahren dazu durchringen, einem Stadthausneubau den Vorzug zu geben, so böte sich optimal und innenstadtverträglich  das Güterbahnhofsgelände  an. Zudem würde diese Investition an dieser Stelle den Bereich aufwerten, zur Attraktivität des gesamten Sanierungsgebietes beitragen und weitere  Folgeinvestitionen auslösen.

Die Verwaltungsgebäude am Ostwall könnten einer Nutzung für die Hochschule, z.B. Studentenwohnungen zugeordnet werden. Stadtentwicklung muss mit Augenmaß und Weitblick betrieben werden, damit  sich Entwicklungen wie ein Puzzle zusammenfügen und ergänzen, führen die Christdemokraten aus.

„Man  kann nur mit Blick auf verschleuderte Ressourcen und Finanzmittel  hoffen, dass der Zeitraum der Stadthausthematik  nicht den Zeitrahmen der Planungen für die Südtangente sprengt und überholen wird. Lippstadt darf nicht weiterhin die rote Laterne tragen, wenn es um ein  effizientes, zweckmäßiges Verwaltungsgebäudes geht.“ so die Christdemokraten und darum lehnen wir die Investition in ein Bürgerprovisorium ab. Wir fordern, diese Investition im Zusammenhang mit der Gesamtthematik Stadthaus  zu lösen.

Gymnasium Schloss Overhagen – Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 28.11.2011

Beschlussvorschlag für den Rat:

In Anlehnung an den Vorschlag der Schulplanungskommission beschließt der Rat zum Haushaltssicherungsprogramm für die Jahre 2010 – 2013 ff., Maßnahme Nr. 54 „Reduzierung des Zuschusses an Gymnasium Overhagen“ (Ratsbeschluss vom 12.07.2010):

1. Auf den Haushaltssicherungsbeitrag 2011 wird verzichtet.

2. Auf den Haushaltssicherungsbeitrag 2012 wird unter nachfolgenden Bedingungen verzichtet:

Der Schulverein Schloss Overhagen e. V. wird aufgefordert, möglichst bald eine Konzeption über eine weitere, dauerhaft gesicherte Fortführung des Gymnasiums Schloss Overhagen unter Einbeziehung der Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag und Zuwendungen Dritter sowie den Vorgaben des Haushaltssicherungsprogramms der Stadt Lippstadt vorzulegen. Sollte sich dies als nicht möglich erweisen, wird der Schulverein Schloss Overhagen e. V. gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen geordneten Übergang der Schule bei Einstellung des Schulbetriebs zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei unterstützend und koordinierend tätig zu werden. Der Rat ist hierüber zeitnah in geeigneter Form zu informieren.  Die Konzeption ist mit Hinblick auf die möglichen Auswirkungen für das städtische Schulsystem und dem kommunalen Finanzbedarf dem Rat zur Kenntnis und Beratung vorzulegen.

Der städt. Zuschuss für das Haushaltsjahr 2012 berechnet sich entsprechend der bisherigen Geschäftsgrundlage (Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils des Schulträgers aus dem Ersatzschulhaushalt sowie der über den Ersatzschulhaushalt hinaus nicht refinanzierbaren Aufwendungen im bisherigen Umfang, abzüglich der Erlöse aus der Tagesheimschule).

Für 2013 sind die durch Geldsammelaktionen von Schule und Eltern eingeworbenen Spenden zur Verminderung des städt. Zuschussbedarfs zu verwenden, höchstens jedoch bis zum Betrag von 70.500 €.

3. Zuwendungen für unabweisbare Instandsetzungsarbeiten am Schlossgebäude dürfen zu Lasten der Stadt Lippstadt nur im Rahmen des Beschlusses des Schulausschusses vom 04.06.1987 erfolgen (Kleinreparaturen mit Zustimmung der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel). Für darüber hinausgehende Kosten der Schlossgebäude dürfen keine städtischen Mittel verwendet werden.

4. Sollte sich infolge von Veränderungen in der Schülerzahl eine Refinanzierung aller Lehrerstellen über den Ersatzschulhaushalt (Schüler-/Lehrerrelation) nicht vollständig sicherstellen lassen und sich dadurch ein zusätzliches Finanzierungsrisiko ergeben, informiert der Schulverein Schloss Overhagen e. V. umgehend die Stadt Lippstadt.

Prüfungsantrag – Sanierungssatzung Altstadt

Herrn                                                                                                25. September 2011

Bürgermeister Christof Sommer

Nachrichtlich :
Herrn Fachbereichsleiter Heinrich Horstmann
Herrn Ausschuss-Vorsitzender Dr. Bernd Neuhof
Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen

Antrag der Fraktion CDL – Christdemokraten Lippstadt –
zur Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 6. Oktober 2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer!

wir bitten den Tagesordnungspunkt:
Prüfung der Voraussetzungen einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB für das Gebiet , indem das vom  Rat der Stadt Lippstadt am 18.12.2007 beschlossene Vorkaufsrecht gilt.

auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 6.10.2011 zu setzen und zu beraten.

Begründung:
Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Sanierungsgebiet festlegen.
Gerade mit Blick auf die städtebaulichen Ziele und Planungen, die der Rat der Stadt Lippstadt beschlossen hat, halten wir eine klare Definition dieses sich in der Randlage der historischen Kernstadt befindlichen Areals für sinnvoll.
Die Landesregierung NRW gibt bekannt, dass im Jahre  2011 insgesamt 1.096.000 Euro für die Erweiterung der Lippstädter Altstadt als Handelsstandort in südlicher Richtung auf den brachliegenden Flächen des Güterbahnhofs geflossen sind. In diesem Betrag finden sich die Unterstützung der ISG sowie des Projektes „Ab in die Mitte“ wieder.
Um langfristig weitere Mittel für die Stadterneuerung und Sanierung  der Randbezirke des Areals Güterbahnhof  und  Planungstransparenz für die Bürger und Bürgerinnen zu erzielen halten wir die Prüfung einer Sanierungssatzung für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Bohnhorst                                              Eberhard Ballhorn
Fraktionsvorsitzender                                    Sprecher Stadtentwicklungsausschuss