Unterbringung von Flüchtlingen – Planung: Kurz-, Mittel-, Langfristig

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Sommer,

bezugnehmend auf die heutige Presseberichterstattung („Der Patriot“) zur alternativen Flüchtlingsunterbringung bitte ich wegen der Dringlichkeit höflichst um schnellstmögliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Strategieplanung besteht zur Bewältigung
a) der aktuellen und
b) der künftigen Flüchtlingssituation in Bezug auf die Unterbringung?

2. Welches Maßnahmenkonzept besteht diesbezüglich
a) zur Rückführung der in Anspruch genommenen Turnhallen und
b) zur künftigen Vermeidung der Inanspruchnahme von Schulen und Turnhallen?

3. Wie hoch ist der geschätzte Sanierungsbedarf für den Rückbau und die Sanierung der  bislang in Anspruch genommenen Gebäude, einschließlich Turnhallen?

4. Wie hoch sind die geschätzten Instandsetzungskosten für das Objekt „Villa Lücke“?

5. Ist eine Inanspruchnahme der Turnhallen am Dusternweg zur Flüchtlingsunterbringung geplant?

Begründung:
Verwaltung und Politik sind sich darüber einig, dass Schulen und Turnhallen nur „als letztes Mittel“ zur Flüchtlingsunterbringung in Betracht kommen können, um eine weitere Zerschlagung dieser wichtigen Strukturen zu Lasten unserer Bürger zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur ein Konzept, wie die künftige weitere Inanspruchnahme vermieden, sondern auch, wie bereits besetzte Objekte wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zurückgeführt werden können.

Dies kann nur durch eine langfristig ausgerichtete Vorratsplanung/Vorratshaltung und zeitnahe Umsetzung dieser Planung erfolgen, denn bislang ist das Verwaltungshandeln nur von Kurzfristigkeit geprägt. Dieses kurzfristige Handeln setzt alle Beteiligten unter einen unnötigen Handlungsdruck und erzeugt naturgemäß eher schlechte Lösungen.

Konkreter Handlungsbedarf besteht z.B. in folgenden Bereichen:

– Erwerb und Herrichtung des zum Verkauf stehenden Straßenverkehrsamtes. Konkrete Argumente, weshalb dieses Objekt „nur bedingt“ geeignet sei, wurden bislang nicht benannt. Die Kapazitäten sind ausreichend groß und der Aufwand ist verhältnismäßig gering. Es können ggf. neue Wände eingezogen werden; große Flure können z.T. als Gemeinschaftsräume und kleine Einheiten als Schlafräume genutzt werden. Heizung und sanitäre Einrichtungen befinden sich in einem funktions- und ausbaufähigen Zustand.

– Auf dem Gelände des Waldschlösschens können Notunterkünfte in Gestalt von Holzhäusern in absehbarer Zeit (ca. 7 Monate) errichtet werden. Regionale Anbieter, wie z.B. die Fa. Roreger aus Anröchte bieten entsprechende Einheiten an, die bedarfsgerecht gestaltet werden können. Die Einheiten könnten nach der Nutzung veräußert und/oder den lokalen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Es sollten umgehend die Verhandlungen mit dem Anbieter und dem Grundstückseigentümer aufgenommen werden, um eine langfristige Planung/Sicherung zu gewährleisten. Ein verzögerter Nutzungsbeginn ab Sommer 2016 steht dem nicht entgegen, denn weitere Flüchtlinge werden definitiv kommen.

– Wann erfolgt die Umnutzung des Medienzentrums? Kaufvertragsabschluss und bauliche Herrichtung werden eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass in der Zwischenzeit eine Interimsnutzung wie etwa bei ehemaligen Gesundheitsamt durchaus denkbar wäre (es wird „sowieso“ später umgebaut werden müssen).

Die derzeitige und künftige Inanspruchnahme der Turnhallen wird extrem hohe Sanierungskosten nach sich ziehen. So ist etwa absehbar, dass neben der Renovierung und Instandsetzung der sanitären und üblichen Anlagen/Gebäudeteile auch eine Sanierung der teuren Schwingböden und Unterkonstruktionen erforderlich sein wird, so dass sich die Kosten pro Objekt voraussichtlich im hohen sechsstelligen Bereich bewegen werden.

Es drängen sich deshalb weitere Fragen auf:
– Ist die Finanzierung dieser notwendigen Wiederherstellungskosten Kosten im Haushalt gesichert?
– Ist eine zeitnahe Renovierung nach Ablauf der Nutzung als Unterkunft überhaupt gewährleistet?

Die Zeiten haben sich geändert. Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass wir uns in dieser Situation mit der Renovierung und dem Neubau von Statusobjekten (Auenzentrum, Stadttheater, Verwaltungsneubau) befassen, aber Einschränkungen bei Schul- und Sporteinrichtungen einfach hinnehmen.