Herrn Fachbereichsleiter Heinrich Horstmann
Herrn Dr.Bernd Neuhoff, Vorsitzender STEA Lippstadt, 4.11.2012
sowie an die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Lippstadt
Antrag der Fraktion Christdemokraten Lippstadt – CDL- zur
Aufhebung der Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern der Lippstadt.
Sehr geehrter Herr Horstmann, sehr geehrter Herr Dr. Neuhoff,
wir beantragen den Punkt:
Aufhebung der Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern der Stadt Lippstadt.
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 08.11.12 zu setzen und zur Abstimmung zu führen.
Begründung:
Die Satzung für den historischen Stadtkern der Stadt Lippstadt sollte durch klare Vorgaben sämtliche Neu- und Umbaumaßnahmen regelnd beeinflussen und so dazu beitragen, dass in der Innenstadt ein dem historischen Stadtkern würdiges Erscheinungsbild erhalten bleibt.
Gleichzeitig sollte so jedem Bauwilligen eine klare Linie aufgezeigt werden, an der er sich mit seinen Bauabsichten zu halten hat.
Leider hat sich das in der Praxis nicht bewährt. Fast alle nach in Kraft treten der Satzung errichteten Gebäude weisen Abweichungen von den Festsetzungen auf.
Es handelt sich dabei mehrheitlich nicht um Verstöße gegen die Satzung, sondern um behördlich genehmigte Abweichungen dazu, die im schwerwiegendsten Fall sogar eine Abweichung von vorgegeben Baukörperstrukturen zugelassen hat.
Damit wurde das Regelwerk billigend außer Kraft gesetzt und kann somit willkürlichen Beeinflussungen nicht mehr standhalten.
Auch Entscheidungen des hierfür extra eingesetzten Gestaltungsbeirates können das nicht rechtfertigen, da die dort getroffenen Betrachtungen sich eher nach
§ 34 des Baugesetzbuches
– Anpassung an die Umgebung- richten, als nach der besagten Satzung.
Wenn somit Betrachtungen nach § 34 Baugesetzbuch angestellt werden und diese zu sogar elementaren Abweichungen gegenüber der Satzung führen dürfen, so ist diese Satzung nutzlos, führt sogar zu Verunsicherungen in der Bevölkerung und ist auch im Sinn der Gleichbehandlung der Bürger nicht länger vertretbar.
Das früher gesetzlich vorgegebene Verfahren außerhalb von Bebauungsplänen nach § 34 Baugesetzbuch zu urteilen ist wieder durchzuführen.
Für die Christdemokraten Lippstadt (CDL)
Eberhard Ballhorn
(Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss / STEA)